Schulungsanspruch als Personalratsmitglied

Streitfall Schulungskosten

WICHTIG! Schulungskosten über 250 Euro pro Tag sind übernahmefähig!

BMI Rundschreiben wird falsch ausgelegt

Immer wieder müssen wir als dbb akademie feststellen, dass Personalräten die Kostenübernahme an unseren Schulungen von Seiten der Dienststellen zu Unrecht verweigert wird. Hierbei beziehen sich die Dienststellen darauf, dass ein Schulungstag laut eines Rundschreibens des BMI nicht mehr als 250 Euro pro Tag inklusive Unterkunft und Verpflegung kosten dürfe. Das ist NICHT KORREKT!

Das Rundschreiben des BMI unterscheidet bezüglich des Verfahrens zwischen Schulungen bis 250 Euro und solchen, die teurer sind. Es stellt jedoch ausdrücklich klar, dass höhere Kosten auch zu tragen sind! Im ersteren Fall ist das nur das Prüfungsverfahren abgekürzt. Im zweiten Fall darf die Schulung trotzdem erstattet werden, es muss dann nur verglichen werden.

Lassen Sie sich nicht beirren, nehmen Sie jederzeit Ihre Wahlfreiheit wahr! 

Zu den Seminaren
 

Das Rundschreiben des BMI lautet in den relevanten Auszügen:

„5.2.1. Pauschbetrag
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung können die Gebühren für die Teilnahme an Seminarveranstaltungen … unter Einschluss des Entgelts für Verpflegung und Unterkunft als angemessene Kosten anerkannt werden, wenn die Kosten je Schulungstag und Person den Betrag von 250,00 Euro nicht übersteigen. … Bei Nichtüberschreitung des Pauschbetrags entfällt eine Prüfung kostengünstigerer Vergleichsangebote anderer Schulungsveranstalter.

5.2.2. Den Pauschbetrag übersteigende Schulungskosten
Die Überschreitung des Pauschbetrags nach Nummer 5.2.1 bedeutet nicht, dass Schulungskosten nicht zu erstatten sind. Auch höhere Kosten sind von der Dienststelle zu tragen, soweit diese angemessen sind.

5.2.2.1. Kostengünstigere Vergleichsschulungen
Wird ein höherer Betrag als der Pauschbetrag geltend gemacht, ist insbesondere zu prüfen, ob ggf. kostengünstigere gleichwertige Veranstaltungen – an einem näheren Ort oder durch einen anderen Anbieter – bestehen. Personalvertretungsmitglieder haben allerdings das Recht, Bildungsangebote in von ihnen bevorzugten Bildungseinrichtungen auszuwählen. Die Personalvertretung darf sich für die effektivste, also diejenige Schulung entscheiden, die die benötigten Kenntnisse am besten vermittelt (BVerwG, Beschl. v. 27.04.1979 – 6 P 45.78 –). Insbesondere müssen sich Mitglieder einer Gewerkschaft nicht allein aus Kostengründen auf Schulungs- und Bildungsangebote konkurrierender Gewerkschaften verweisen lassen (OVG Berlin, Beschl. v. 20.12.1999 – 60 PV 5.98) … “

RdSchr. d. Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) v. 06.05.2022 –- D2 30001/13#4
   

P.S.: Alle Seminare bieten wir auch als Inhouse-Schulung an. JETZT unverbindlich anfragen!

Ihre Rechte auf Fortbildung als Personalratsmitglieder

Personalräte haben einen umfangreicheren Schulungsanspruch als oft angenommen. Dieser beschränkt sich nicht „nur“ auf Grundschulungen und ist umso wichtiger, je vielfältiger die Aufgaben und Themen in der heutigen Arbeitswelt sind.

Mehr zu Ihren Rechten und wie sie diese praktisch durchsetzen erfahren Sie in unserer Zusammenfassung zum Schlungsanspruch.

Nutzen Sie den Entsendebeschluss, Ihren Anspruch beim Arbeitgeber zu melden. 

Die dbb akademie begleitet Sie und Ihr Gremium gerne in den kommenden Jahren Ihrer Amtszeit in allen Seminar- und Schulungsfragen. Grundschulung, Aufbau- oder Spezialseminar. Präsenz oder Online oder bei Ihnen, Inhouse in der Dienststelle. Sprechen Sie uns jederzeit gerne an.

Schulungsanspruch für Personalratsmitglieder ( 29 KB)
Muster Entsendebeschluss Personalratsschulungen ( 6 KB)
Personalvertretungsrecht - Schulungen Amtszeit 2024-2028 ( 1 MB)

Es wird immer wichtiger, sich auch in anderen Rechtsgebieten zurechtzufinden. Neben dem Beamtenrecht oder dem Tarifrecht begleiten Personalvertreter/-innen oft Verfahren zum betrieblichen Eingliederungsmanagement. Auch persönliche Kompetenzen spielen eine immer größere Rolle im Alltag der Personalvertretung. Verhandlung mit dem Dienstherrn, Schlichtung in Konflikten, Moderation bei neuen Verfahren oder die sattelfeste Leitung von Sitzungen. Damit dies nicht zu Stress oder Überforderung führt, gibt es den Schulungsanspruch gem. § 54 I im BPersVG mit Entsprechungen in den Landesgesetzen. Neben den allen zustehenden Grundschulungen dürfen Sie im Gremium Experten ausbilden. Und zwar bei aktuell in der Dienststelle auftretenden Themen, für die der Personalrat zuständig ist, auch zum jetzigen Zeitpunkt im Wahlturnus. Einfache Personalratsmitglieder können so zu IT-Experten werden. Vorsitzende und ihre Vertreter/-innen werden auf diese Weise Kommunikations-Profis.

Schauen Sie doch mal, welche Schulungen für Ihren persönlichen Bedarf am besten passen:

Personalvertretungsrecht
Arbeits- und Tarifrecht
Gesundheit
Kommunikation
Führung
Datenschutz

Kerstin Solaße
Personalvertretungsrecht
Rita Genz
Inhouse-Schulungen
Laura Breuer
Personalvertretungsrecht