Urlaub und Freistellung

In diesem Abschnitt finden Sie posts zum Jahresurlaub, Sonderurlaub, Zusatzurlaub, zur Arbeitsbefreiung und zu sonstigen Freistellungstatbeständen

Urlaub und Langzeiterkrankung - rückwirkende Bewilligung einer dauerhaften EU-Rente

Schon klar, der gesetzliche Urlaubsanspruch Langzeiterkrankter verfällt 15 Monate nach dem Urlaubsjahr (der tarifvertragliche Mehrurlaub schon früher). Aber was gilt, wenn eine EU-Rente später rückwirkend bewilligt wird und zum Zeitpunkt des Rentenbeginns die 15 Monatsfrist noch nicht abgelaufen war? Beispiel: Im Juni 2024 wird dem Langzeiterkrankten eine EU-Rente rückwirkend zum 1.9. 2023 zuerkannt.
Ende März 2024 musste der Arbeitgeber davon ausgehen, dass auch der gesetzliche Urlaubsanspruch aus 2022 verfallen ist. Daran ändert der spätere Rentenbescheid nichts mehr. Zwar endet das Arbeitsverhältnis in diesen Fällen nach § 33 Abs.2 Satz 3 HS 1 TVöD/TV-L mit Ablauf des dem Rentenbeginn vorangehenden Tages (zu diesem Zeitpunkt war der Urlaub aus dem Jahr 2022 noch nicht verfallen). Allerdings endet es frühestens zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Mittteilung des Arbeitgebers über den Zeitpunkt des Eintritts der auflösenden Bedingung (vgl. § 33 Abs.2 Satz 3 2.HS). Zum Zeitpunkt dieser Mitteilung war die 15 Monatsfrist aber bereits abgelaufen.