Künstliche Intelligenz (KI) ist mehr als ein Hype. Es ist eine Technologie, die gekommen ist, um zu bleiben. Wer sich nicht mit ihr beschäftigt, wer sie ignoriert, wird auch nicht von ihr profitieren können. Mit Inkrafttreten des AI Acts werden KI-Beauftragte eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der neuen regulatorischen Anforderungen spielen.
Doch was ist KI? Wie funktioniert sie? Welche rechtlichen Implikationen ergeben sich aus dem Einsatz von KI? Diese und viele weitere Fragen werden in diesem Kurs beantwortet. Der Einsatz von KI wird sowohl in Behörden als auch in Unternehmen, unabhängig vom jeweiligen Fachbereich, notwendig werden. Der Einsatz von KI-Anwendungen erfordert eine gute Vorbereitung und sichere Rahmenbedingungen. Dazu brauchen Behörden Personen, die sich mit KI auskennen und die Chancen und Risiken einschätzen können. Parallel z.B. zum Datenschutzbeauftragten ist es sinnvoll, eine/n KI-Manager/in oder sogar ein KI-Kompetenzteam zu installieren, um Personen mit dem notwendigen Fachwissen zu haben, die die Einführung, den Betrieb und die Anwendung von KI in der Behörde bzw. im Unternehmen begleiten und sicherstellen können. Nur so ist es möglich, dass Behörden bzw. Unternehmen die Planung, die Einführung und den täglichen Einsatz mit ihrem Fachwissen begleiten und damit ein effizienteres Arbeiten gewährleisten und zudem Haftungsrisiken minimieren.
Ab dem 02.02.2025 besteht eine gesetzliche Fortbildungspflicht für alle Verantwortlichen, die KI-Systeme einsetzen und betreuen. Diese Schulung erfüllt die Anforderungen der Fortbildungspflicht vollumfänglich.