Tarifrecht meets IT: zwei (Sprach-) Welten prallen aufeinander!
Die Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der Informationstechnik- Teil III Abschnitt 24 der Entgeltordnung zum TVöD Bund und
- Teil A, Abschnitt II, Nr.2 der EGO VKA
- und Teil II, Abschnitt 11 der Entgeltordnung zum TV-L
(jeweils weitgehend deckungsgleich)
führen auch einige Jahre nach ihrer erstmaligen Einführung immer noch zu erheblichen Anwendungsproblemen.
Dies hängt zum einen mit der Schwierigkeit zusammen, IT-Tätigkeiten trotz der in diesem Bereich besonders ausgeprägten Fachsprache allgemeinverständlich zu beschreiben.
Zum anderen haben die Tarifvertragsparteien bei den Eingruppierungsmerkmalen bewusst keine IT-spezifischen Begrifflichkeiten mehr verwendet. Sie befürchten, dass solche wegen der fortschreitenden Technisierung und Digitalisierung nach einiger Zeit ohnehin überholt wären.
Der Verzicht auf spezifische Begrifflichkeiten führt dann zu der Frage, wie die allgemein gehaltenen Merkmale auf die verschiedenen Tätigkeiten im IT Bereich, der durch seine eigene Fachsprache geprägt ist, angewendet werden. Bislang gibt es nur wenig Arbeitshilfen und so gut wie keine Rechtsprechung (zumal die alte Rechtsprechung zu den überkommenden Begrifflichkeiten des DV-Teils der früheren Vergütungsordnung nicht mehr anwendbar ist).
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