Jahresurlaub, Sonderurlaub und die verschiedenen Arbeitsbefreiungstatbestände des Tarifrechts werden in der Praxis -trotz ihrer enormen praktischen Bedeutung- ein wenig (nach)lässig behandelt. Der Bundesrechnungshof rügte in der Vergangenheit etwa den oft unrichtigen Umgang mit gesetzlichen und tarifvertraglichen Vorschriften. Noch nicht abgeschlossene Entwicklungen der letzten Jahre (vom Urlaub bei Langzeiterkrankten über die Tirol-Problematik, der nicht immer zulässigen Kürzung nach Elternzeit bis zu arbeitgebserseitigen Hinweispflichten und Verjährungsfragen) haben das Thema wieder in den Fokus katapultiert. Wir arbeiten die Gesamtmaterie Urlaub, Sonderurlaub, Arbeitsbefreiung im TVöD/TV-L systematisch auf und zeigen Ihnen, wie man die Vorschriften sicher und rechtskonform anwendet.
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