Cybersicherheit ist ein Thema, an dem keine Behörde und kein Unternehmen vorbeikommt. Einerseits steigen die tag-täglichen Bedrohungen, andererseits gibt es auch immer mehr gesetzliche Vorgaben. Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Bereich), der Finanzsektor – viele Bereiche müssen Spezialvorschriften beachten. Aber auch alle, die schon Künstliche Intelligenz einsetzen oder dies in Zukunft planen, müssen diverse Sicherheitsvorgaben umsetzen. Und selbst dann, wenn man selbst nicht durch gesetzliche IT-Sicherheitsbestimmungen verpflichtet ist, kann eine entsprechende Pflicht aufgrund vertraglicher Vereinbarungen bestehen. Abgesehen von den Vorgaben nach NIS2, DORA & Co. ist es auch für alle anderen Einrichtungen sehr sinnvoll, geeignete Maßnahmen zum Schutz der eigenen IT-Sicherheit zu ergreifen. In dieser Veranstaltung erfolgt ein Überblick über die wichtigsten Regelungen des IT-Sicherheitsrechts.
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