In diesem webinar räumen wir mit klassischen Irrtümern des Eingruppierungsrechts auf und besprechen dabei wichtige Grundlagen:
- Das schulde ich nicht, weil es nicht in meiner Stellenbeschreibung steht !
- Der Beschäftige ist so eingruppiert wie seine Stelle bewertet ist !
- Eingruppierungsrelevant ist die Tätigkeit, die (ggf. mit Zustimmung des Fachvorgesetzen) ausgeübt wird !
- Tätigkeiten unterschiedlicher Wertigkeit dürfen nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden !
- Eine Eingruppierung in EG 8 des allgemeinen Teils setzt voraus, dass zu 1/3 Tätigkeiten anfallen, die selbständige Leistungen darstellen !
- „Sonstige“ Beschäftigte gibt es öfter als man denkt !
- Eine Herabgruppierung bedarf immer einer Änderungskündigung !
- Eine 'Höhergruppierungsklage' ist leicht zu gewinnen und freut den Anwalt !