Betriebsratsmitglieder üben ihr Amt als Ehrenamt aus, ohne dafür bezahlt zu werden. Damit sie ihre Superkräfte J voll entfalten können, werden sie einerseits von ihrer regulären Arbeit freigestellt, ohne dass Ihr Gehalt leiden soll. Ihre Neutralität darf aber auch nicht tangiert werden, so dass sie andererseits nicht begünstigt werden dürfen. Klingt nach einem fairen Deal, oder?
Der Teufel steckt aber leider im Detail und eine Entscheidung des BGH von Anfang 2023 hat bei Arbeitgebervertretern die Sorge ausgelöst, sich durch unzulässige Begünstigungen auch strafbar machen zu können.
Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und ein „Zweites Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes“ auf den Weg gebracht. Er möchte für Klarheit sorgen und Wege aufzeigen, wie die Vergütung rechtssicher ausgestaltet werden kann.
In unserem Seminar erläutern die Grundlagen des Benachteiligungs- und Begünstigungsverbots, gehen auf den Inhalt des aktuellen Gesetzesentwurfs ein und zeigen Ihnen, wie Sie im Betrieb und Unternehmen zu sachgerechten Lösungen kommen können.