Das Entgelt des Beschäftigten wird maßgeblich durch seine Eingruppierung bestimmt. Dabei befindet sich die/der Beschäftigte automatisch in der richtigen EG. Manchmal wird aber unrichtig vergütet, weil die Beteiligten (die Personalabteilung, die/der Beschäftigte und/oder der kontrollierend mitbestimmende Personalrat) nicht erkannt haben, welche EG die richtige ist.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Eingruppierung feststellen und worauf Sie dabei besonders achten müssen.
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