Diese Veranstaltung ist Teil der Web-Seminar-Reihe „Grundlagenkenntnisse und Praxiswissen im Datenschutzrecht“, kann aber selbstverständlich auch als Einzelveranstaltung gebucht werden.
Sie vermittelt die grundlegenden Kenntnisse rund um die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Sie dient dazu, die einschlägigen Gesetze (besser) kennenzulernen und mit diesen praxisnah zu arbeiten. Dieses Web-Seminar dient als Einstieg in das nötige Fachwissen für alle, die sich mit der Umsetzung des Datenschutzes befassen. Vorkenntnisse sind daher nicht erforderlich. Aber auch DSB, Datenschutzkoordinator:innen oder Datenschutzmanager:innen, die schon länger diese Tätigkeit ausüben, können hier ihr Wissen auffrischen bzw. auf den neuesten Stand bringen.
Der zweite Teil der Veranstaltung beschäftigt sich mit den Rechten von Betroffenen. Das in der Praxis wohl am meisten ausgeübte Betroffenenrecht dürfte das Auskunftsrecht nach Art. 15 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sein. Dieses Instrument gewährt den Betroffenen ein umfassendes Recht auf Auskunft über die von ihnen bei der verantwortlichen Stelle verarbeiteten personenbezogenen Daten. Unabhängig davon, ob Daten der betroffenen Person vorhanden sind oder nicht, die/der Verantwortliche muss in jedem Fall auf eine solche Anfrage reagieren. Daher ist es entscheidend, dass nicht nur ein entsprechender Prozess existiert, der eine korrekte und fristgerechte Reaktion erlaubt, sondern auch, dass alle Beschäftigten zumindest die datenschutzrechtlichen Grundkenntnisse besitzen.