Für die Eingruppierung der Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen gilt der TV-L mit den „Maßgaben“ in Abschnitt II des Tarifvertrages TV EntgO-L. Das klingt erst mal kompliziert und hat u.a. damit zu tun, dass die Eingruppierung der tarifbeschäftigten Lehrer aus dem Beamtenrecht (des jeweiligen Bundeslandes) abgeleitet wird. Wir zeigen Ihnen, wie das grundsätzlich funktioniert und informieren über aktuelle Entwicklungen.
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