Diese Veranstaltung ist Teil der Web-Seminar-Reihe 'Grundlagenkenntnisse und Praxiswissen im Datenschutzrecht', kann aber selbstverständlich auch als Einzelveranstaltung gebucht werden.
Jeder, der einzelne Tätigkeiten von Dienstleistern erbringen lässt (Outsourcing), muss sich spätestens seit dem 25. Mai 2018 mit den Themen Auftragsverarbeitung und gemeinsame Verantwortlichkeit auseinandersetzen. Dies ist allerdings einer der wohl umstrittensten Themenbereiche des aktuellen Datenschutzrechts und daher in der Praxis nicht immer ganz so einfach zu handhaben. Dabei ist die korrekte Einordnung der Datenverarbeitung durch Dritte enorm wichtig, da sie entscheidende Auswirkung auf die praktische Gestaltung von Verträgen etc. hat. Deshalb sollte nicht nur jede:r Datenschutzbeauftragte, sondern auch jede Behördenleitung zumindest die Grundlagen kennen und sich etwas näher mit dem Thema befassen.
Wer als Behörde oder sonstige öffentliche Stelle eine Internetseite oder gar ein Profil in den sozialen Medien betreibt, hat diverse rechtliche Pflichten zu beachten. So muss u.a. eine Datenschutzerklärung bereitgestellt werden. Diese Pflicht ist zwar nicht neu, ihre Voraussetzungen haben sich aber seit dem 25. Mai 2018 mit dem Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) deutlich verändert. Einerseits sind so umfassend und transparent wie möglich die geforderten Pflichtinformationen bereitzustellen, diese aber andererseits möglichst verständlich in klarer und einfacher Sprache zu formulieren. Das ist angesichts der unterschiedlichsten Techniken, die mitunter auf Websites und in den sozialen Median zum Einsatz kommen, nicht immer ganz so leicht.