Nach Art. 5 Abs. 2 DS-GVO besteht für die Verantwortlichen eine Verpflichtung, die Einhaltung des Datenschutzrechts nachzuweisen (Rechenschaftspflicht). Ein gut aufgestelltes Datenschutz-Managementsystem gibt hierauf die richtigen Antworten, um einen starken Datenschutz in der öffentlichen Verwaltung zu erreichen.
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2025 Q091 BS
Datenschutz-Managementsystem in der öffentlichen Verwaltung
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19.11.2025, 09:00 - 16:00 Uhr
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ohne Üb.
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300,00 €
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