In dem speziell auf die Praxis zugeschnittenen Seminar erhalten Beschäftigte einen kompakten Überblick über die neue Rechtslage und deren vielfältige Auswirkungen für das eigene Handeln. Anhand zahlreicher konkreter Beispielfälle werden verantwortliche Akteure für relevante Diskriminierungstatbestände sensibilisiert und bekommen wirkungsvolle Maßnahmen und Führungsstrategien zu deren Vermeidung, Früherkennung und Behebung aufgezeigt.
Die Umsetzung der gesetzlich im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geregelten Schulungspflicht ist oft unbekannt. Seit 2006 ist erstmals in einem deutschen Gesetz eine allgemeine Schulungspflicht für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Organisationspflicht des Arbeitgebers verankert.
- Das Seminar versteht sich als Schulung im Sinne des §12 II AGG. Die Veranstaltung stellt Ihnen das Gesetz vor und bereitet Sie auf die Umsetzung der Schulungspflicht vor.
Den verpflichtenden Schulungen im Rahmen des AGG kommt bei der Risikovermeidung, der Sicherstellung von diskriminierungsfreien Arbeitsbedingungen und beim wirkungsvollen Schutz Ihrer Einrichtung vor ungerechtfertigten Klagen eine besondere Bedeutung zu.
Im Einzelnen werden folgende Kompetenzen erworben: