Der Paragraph 167 (2) des Sozialgesetzbuches regelt das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Dabei ist die Anwendung an bestimmte Voraussetzungen gebunden. BEM sollte nicht nur als gesetzliche Regelung empfunden werden. Interessant ist darüber hinaus, wie ein beispielhaftes BEM positive Wirkung auf die Beschäftigten und die Organisation entfaltet. Sie lernen in diesem Seminar die Grundlagen des BEM kennen und wissen, wie Sie es in Ihrer Dienststelle optimal umsetzen können.
Lernziele:
Die Teilnehmer/innen
• kennen die gesetzlichen Voraussetzungen und die Mindeststandards für ein BEM
• sind über die Aufgaben und Rollen der Beteiligten in der Prozesskette des BEM informiert
• konkretisieren Entwicklung und Umsetzung von Integrationsmaßnahmen anhand von Fallbeispielen
• kennen die Voraussetzungen für die Durchführung datenschutzgerechter BEM-Verfahren
• erfahren, wie Sie auf kommunikativem Weg eine Vertrauensbasis entwickeln, gemeinsam mit den Betroffenen Lösungen zu erarbeiten
• lernen, sensible Gesprächssituationen zu meistern
• werden sensibilisiert für den Umgang mit Emotionen
• können das Gelernte in Übungen und Rollenspielen anwenden