„Die Personalvertretungen nehmen eine vermittelnde und befriedende Rolle zwischen Dienststelle und Beschäftigten ein. Damit sie diese Rolle auch in einer sich rasant wandelnden Arbeitswelt ausfüllen können, brauchen Personalräte angemessene Arbeitsbedingungen und Befugnisse. Die im Jahr 2021 erfolgte Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) kann aus unserer Sicht nur ein erster Einstieg zur weiteren Optimierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen darstellen“, betonte dbb Chef Ulrich Silberbach beim Auftakt des zweitägigen Forums Personalvertretungsrecht in Berlin am 18. September 2023. Die Fachveranstaltung findet dieses Jahr unter dem Motto „Engagement im Personalrat – nur für IdealistInnen oder Plattform für MacherInnen?“ statt.
Silberbach kritisierte, dass die weitere Reform des BPersVG trotz des offenkundigen Bedarfs derzeit nicht auf der politischen Agenda stehe. „Die Nachwuchsproblematik im öffentlichen Dienst führt auch zu einer Nachwuchsproblematik für alle Personalvertretungen. Die Bereitschaft von Beschäftigten, sich ehrenamtlich für ihre Kolleginnen und Kollegen zu engagieren, muss daher gefördert werden. Engagement in einer Personalvertretung darf gerade für freigestellte Mitglieder kein 'Karrierekiller' sein. Der Einstieg in die Personalratsarbeit soll außerdem für Neueinsteiger kein Abenteuer, sondern eine planbare berufliche Entwicklungsstufe darstellen. Zur Sicherung der Akzeptanz der Institution 'Personalrat' braucht es zudem klare und transparente Regeln, gerade bei der Verhinderung von Benachteiligungen.“ Insbesondere eine diverser werdende Beschäftigtenstruktur erfordere sowohl einen Kulturwandel als auch konkrete Förderung, so Silberbach. „Als dbb begrüßen wir daher die derzeitigen Bemühungen der Bundesregierung, im Rahmen einer ganzheitlichen Diversitätsstrategie hier Zielvorgaben und Maßnahmen zu erarbeiten und die gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen in diesen Prozess einzubinden.“
Der dbb Chef hob den hohen Stellenwert von Personalvertretungen darüber hinaus noch einmal grundsätzlich hervor: „Die Zufriedenheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst mit ihren Arbeitsbedingungen, ihrer Arbeitsmotivation und ihre Veränderungsbereitschaft waren und sind für die Leistungs- und Reformfähigkeit des öffentlichen Dienstes entscheidend. Die Personalvertretungen sind dafür unverzichtbar. Die Betreuung und Durchsetzung der Beschäftigteninteressen funktioniert aber nur, wenn es Idealistinnen und Idealisten und Macherinnen und Macher gibt. Ich danke daher allen, die sich in den Personalvertretungen für die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen einsetzen, ganz herzlich für ihr Engagement.“
Das Veranstaltungsprogramm: https://www.dbbakademie.de/seminarprogramme/2023/G030.pdf
Für Fragen und Antworten zum Personalvertretungsrecht steht Ihnen Frau Solaße gerne zur Verfügung: k.solasse@dbbakademie.de