Allgemeine Geschäftsbedingungen (20.06.2023)
Die dbb akademie - Bildungs- und Sozialwerk e.V. - veranstaltet Seminare, Schulungen und Fachtagungen, die grundsätzlich im Rahmen der Kapazitäten jedermann offenstehen. Daneben werden Kooperationsveranstaltungen mit Mitgliedsorganisationen und Kundenseminare nach besonderer Absprache durchgeführt.
I. Allgemeiner Teil
1.1 Geltungsbereich
Die Regelungen des »Allgemeinen Teils« der Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der dbb akademie, sofern sich aus den »Besonderen Regelungen« dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Anderes ergibt.
1.2 Ausschreibungen der Veranstaltungen
Die Veranstaltungen werden –soweit möglich– im Jahresprogramm publiziert. Daneben erfolgen gesonderte Ankündigungen im dbb magazin, in Zeitschriften der Mitgliedsorganisationen, per Post, Email oder im Internet.
1.3 Anmeldungen
Die Anmeldung der Teilnehmenden erfolgt bei den offen ausgeschriebenen Veranstaltungen unmittelbar bei der dbb akademie, ansonsten über die jeweiligen Mitgliedsorganisationen und Kunden der dbb akademie als Vertragspartner der Teilnehmenden. Die Anmeldungen der Einzelteilnehmenden bzw. deren Benennung durch die Mitgliedsorganisationen soll so frühzeitig wie möglich erfolgen, in der Regel spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Sind angemeldete Personen verhindert, können bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei Ersatzteilnehmende benannt werden.
1.4 Teilnehmerbeitrag
Für die Veranstaltungen wird ein Teilnehmerbeitrag erhoben, der von dem jeweiligen Vertragspartner der dbb akademie (also den Teilnehmenden bzw. der anmeldenden Mitgliedsorganisation, dem Arbeitgeber oder Dienstherrn) zu entrichten ist. Sofern dies bei den einzelnen Veranstaltungen ausdrücklich angegeben ist, gehören Verpflegung und Unterbringung zum Leistungsumfang. Zusätzliche Leistungen werden zwischen Tagungsstätte und Teilnehmenden direkt abgerechnet.
1.5 Inhalt der Veranstaltungen
Das Programm der offenen Veranstaltungen wird von der dbb akademie eigenverantwortlich entsprechend den vorherigen Ankündigungen und Veranstaltungsbeschreibungen gestaltet. Dabei bleibt das Recht zum Austausch der Dozierenden und zur Änderung und Aktualisierung der Inhalte vorbehalten. Bei den Schulungen für die Mitgliedsorganisationen und bei Kundenseminaren erfolgen Änderungen nur nach Rücksprache mit dem Vertragspartner der dbb akademie.
1.6 An- und Abreise
Die An- und Abreise zu den Veranstaltungen ist nicht Bestandteil des Vertrages und erfolgt auf eigene Gefahr. Die dbb akademie erstattet bei bestimmten Veranstaltungstypen die Fahrtkosten der Teilnehmenden nach Maßgabe der »Besonderen Regelungen für einzelne Veranstaltungstypen« (s. u. II.).
1.7 Datenschutz
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erklären die Teilnehmenden ihr Einverständnis zur Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten. Beides erfolgt in erster Linie durch die dbb akademie unter Beachtung der EU DSGVO und des BDSG. Externe Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO werden nur im Einzelfall (etwa im Rahmen der Buchhaltung) und nur dann eingeschaltet, wenn sie hinreichend Garantien dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der EU DSGVO erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet ist.
Die Daten der Teilnehmenden werden zu Abrechnungs- und Abwicklungszwecken in Form von Namen, privater und/oder dienstlicher Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse, Dienstbezeichnung/Beruf/Funktion, Alter, Gewerkschaftsmitgliedschaft und Rechnungsanschrift gespeichert. Um eine optimale inhaltliche Vorbereitung der Dozierenden und einen Austausch der Teilnehmenden untereinander zu ermöglichen, werden bei Bedarf Name, Institution, Emailadresse und Telefonnummer an die Dozierenden bzw. andere Teilnehmende (also an einen geschlossenen Kreis) weitergegeben.
Die erhobenen Daten werden darüber hinaus zu Zwecken der Information über weitere Angebote der dbb akademie genutzt, insbesondere in Form von elektronischen Mailings. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, dieser Nutzung zu widersprechen und werden dann aus den entsprechenden Verteilern gelöscht. Alle weiteren Rechte nach Kapitel 3 der EU DSGVO bleiben unberührt.
1.8 Urheberrechte
Die in den Veranstaltungen verwendeten Lehr- und Lernmittel sowie sonstigen Unterlagen unterliegen grundsätzlich dem Urheberrecht der dbb akademie, sofern nicht anderslautende, einzelvertragliche Abreden bestehen. Ohne Zustimmung dürfen sie daher nicht vervielfältigt, bearbeitet, übersetzt oder elektronisch verarbeitet werden.
1.9 Leistungsstörungen
Bei Leistungsstörungen haftet die dbb akademie nur, wenn das schädigende Ereignis auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der dbb akademie beruht.
Die dbb akademie ist berechtigt, eine Veranstaltung bei zu geringer Beteiligung oder aus anderen wichtigen Gründen (z.B. Erkrankung der Dozentin/des Dozenten oder Fällen höherer Gewalt) abzusagen. Bereits entrichtete Teilnehmerbeiträge werden dann in voller Höhe erstattet. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
II. Besondere Regelungen für einzelne Veranstaltungstypen
1. Offen ausgeschriebene Veranstaltungen
1.1 Anmeldung
Eine Anmeldung zu offen ausgeschriebenen Veranstaltungen erfolgt unmittelbar bei der dbb akademie, in der Regel über deren Homepage. Nach der Anmeldung erhalten die Interessenten eine automatisierte Eingangsbestätigung und –sobald die Anmeldung für das Seminar berücksichtigt werden konnte– eine Anmeldebestätigung. Rechtzeitig vor Seminarbeginn erhalten die Teilnehmenden zudem eine Einladungsemail mit weiteren Informationen zum gebuchten Seminar.
1.2 Abmeldung von einer Veranstaltung, Stornofristen und -kosten
Die Abmeldung von einer Veranstaltung (Stornierung) muss in Textform erfolgen und ist bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich (der letzte Tag der kostenfreien Stornierungsmöglichkeit entspricht durch seine Benennung dem Tag, der dem ersten Seminartag vorangeht). Die Abmeldung muss an diesem Tag bis 12:00 Uhr bei der dbb akademie eingehen.
Gehen spätere Abmeldungen (Stornierungen) spätestens am letzten Arbeitstag (Montag bis Freitag) vor Veranstaltungsbeginn bis 12.00 Uhr ein, werden 75% der Teilnahmegebühr berechnet.
Bei noch späteren Abmeldungen (Stornierungen) oder einem Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Bei Veranstaltungen, die ausschließlich online durchgeführt werden, ist eine kostenfreie Abmeldung/Stornierung spätestens sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn bis 12.00 Uhr zulässig, für spätere Abmeldungen (Stornierungen) wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
2. Kundenseminare
Für Kundenseminare gelten die Regelungen des »Allgemeinen Teils« entsprechend. Die den Kunden von der dbb akademie in Rechnung zu stellenden Beträge sind Gegenstand vertraglicher Vereinbarung und hängen ebenso wie die weiteren Einzelheiten von der gewünschten Ausgestaltung der Veranstaltungen ab.
Muss eine gebuchte Veranstaltung abgesagt werden, so ist die dbb akademie in Textform zu benachrichtigen. Bei Absagen bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn (zur Berechnung vergleiche II 1.2., Abs. 1) stellt die dbb akademie dem Kunden nur die ihr tatsächlich entstandenen Kosten (insbesondere Dozentenhonorar und ggf. Hotelkosten) in Rechnung, soweit ein Ersatztermin realisiert werden kann. Bei späteren Absagen ist die dbb akademie berechtigt, den vereinbarten Preis abzüglich ersparter Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
3. Veranstaltungen für Mitgliedsorganisationen
3.1 Ausschreibung
Zu Beginn jeden Jahres werden die Mitgliedsorganisationen von der dbb akademie schriftlich aufgefordert, ihren Bedarf an Kooperationsveranstaltungen bis zu dem im Anschreiben genannten Termin anzugeben. Eine Berücksichtigung nicht termingerecht eingegangener Wünsche ist nicht möglich. Kriterium für die Zuweisung der Veranstaltungen ist die jeweilige Mitgliederstärke der Mitgliedsorganisation. Ein Rechtsanspruch auf die Zuweisung einer bestimmten Anzahl von Veranstaltungen besteht nicht.
Mit der anschließenden Bekanntgabe des Veranstaltungsplans aller Kooperationsveranstaltungen an die Mitgliedsorganisationen bittet die dbb akademie um Bestätigung der Richtigkeit der Angaben (gewünschte Teilnehmerzahl, gewünschte Durchführungszeiten etc.) und des Zugangs der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies ist auch die letzte Gelegenheit — nach Prüfung der Termine —, noch Änderungen am Veranstaltungsplan vorzunehmen.
Mit der finalen Terminplanung und der Übersendung an die Mitgliedsorganisationen liegt die Verantwortung für die weitere Ausgestaltung der Veranstaltungen bei den Mitgliedsorganisationen.
Die Veranstaltung von Kooperationsseminaren setzt in der Regel die Gewährung öffentlicher Fördergelder an die dbb akademie oder von Sonder-/Bildungsurlaub durch eine Bundes- oder Landesbehörde voraus, deren jeweilige Richtlinien in Bezug auf Veranstaltungsablauf, Programmgestaltung, Teilnehmerzusammensetzung und Finanzierung von der dbb akademie beachtet werden müssen. Dazu gehört u. a., dass entsprechende Veranstaltungen von der dbb akademie nur dann durchgeführt werden können, wenn die jeweilige Mitgliedsorganisation ihrerseits keine Zuschüsse bei anderen Stellen beantragt hat.
Spezielle Themen und besondere Veranstaltungsformate bzw. Maßnahmen sowie Online-Veranstaltungen können nach vorheriger Absprache zu besonderen Konditionen vereinbart werden.
Die dbb akademie tritt bei allen Veranstaltungen für Mitgliedsorganisationen als Veranstalter auf.
3.2 Programmgestaltung
Das Veranstaltungsprogramm wird in Abstimmung zwischen Mitgliedsorganisation und dbb akademie erstellt. Da die dbb akademie zur Einhaltung der Richtlinien der Zuschussgeber — auch im Interesse der Aufrechterhaltung der Gemeinnützigkeit —verpflichtet ist, dürfen Programmentwürfe nicht vor Absprache mit der dbb akademie publiziert werden.
3.3 Durchführung/Zuständigkeiten
Die dbb akademie ist zuständig für
o die Gesamtdurchführung und Finanzierung der Veranstaltung,
o den Antrag auf Förderung der Veranstaltung (Zuschuss und/ oder Sonder-/Bildungsurlaub) bei der zuständigen Behörde; dies setzt eine nach den Förderbestimmungen rechtzeitige Abstimmung des Programms voraus,
o die Programmgestaltung und die Dozentenverpflichtung in Absprache mit der Mitgliedsorganisation,
o die Teilnehmereinladungen aufgrund der von der Mitgliedsorganisation übersandten Teilnehmerliste,
o die Buchung von Tagungsstätten.
Die Mitgliedsorganisation ist zuständig für
o die rechtzeitige Ausschreibung und Bekanntgabe des Veranstaltungsprogramms,
o die Teilnehmerauswahl und die Erstellung der Teilnehmerliste mit folgenden Angaben:
o Familienname und Vorname,
o genaue Privatanschrift,
o private und dienstliche Telefon-Nummer, Email-Adresse.
o die Benennung der Veranstaltungsleiterin/des Veranstaltungsleiters unter Angabe der Anschrift, Email-Adresse und Telefonnummer.
Im Interesse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (rechtzeitige Dienstbefreiung) und im Interesse eines reibungslosen Ablaufes soll die Teilnehmerliste sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorliegen.
3.4 Veranstaltungsleitung
Die jeweilige Mitgliedsorganisation benennt eine Veranstaltungsleitung, die im Auftrag der dbb akademie die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation der Veranstaltung sicherstellt. Sie hat einen Sachbericht zu fertigen, der den Inhalt und den Veranstaltungsablauf widerspiegelt (entsprechende Vordrucke liegen den Veranstaltungsunterlagen bei). Dieser Bericht ist auch Teil der Veranstaltungsabrechnung mit dem Fördermittelgeber.
Die Veranstaltungsleitung erhält rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn die für ihre Arbeit erforderlichen Unterlagen von der dbb akademie.
3.5 Teilnehmerzahl
Im Regelfall wird eine Veranstaltung für maximal 20 Teilnehmende ausgerichtet. An Kommunikations-, Funktionsträger -und EDV-/IT-Seminaren können maximal 15 Personen teilnehmen.
Für besondere Veranstaltungsformate, insbesondere für Online-Veranstaltungen, können im Einzelfall abweichende Regelungen getroffen werden.
Sollte eine Mitgliedsorganisation ausdrücklich eine höhere Teilnehmerzahl wünschen, so kann diesem Wunsch nur dann entsprochen werden, wenn entsprechende Hotelkapazitäten zur Verfügung stehen und alle zusätzlich entstehenden Kosten von der Mitgliedsorganisation übernommen werden.
Die vorgesehene Teilnehmerzahl, die bei der Rechnungsstellung zugrunde gelegt wird, kann auf begründeten Wunsch der Mitgliedsorganisation schriftlich bei der Erstanmeldung oder bis spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn (zur Berechnung vergleiche II 1.2., Abs.1) kostenfrei reduziert werden. Die bloße Zusendung einer Teilnehmerliste mit einer gegenüber den obigen Zahlenangaben reduzierten Personenzahl gilt nicht als Änderung der vorgesehenen Teilnehmerzahl.
3.6 Teilnehmerbeiträge
Die Seminarkosten werden zu einem größeren Teil von der dbb akademie über Zuschüsse und Eigenmittel und zu einem kleineren Teil durch Teilnehmerbeiträge finanziert. Die von der jeweiligen Mitgliedsorganisation zu zahlenden Teilnehmerbeiträge werden von der dbb akademie anhand der in der Jahresanmeldung gewünschten Teilnehmerzahl errechnet. Diese Teilnehmerzahl bleibt verbindlich, es sei denn, dass die Mitgliedsorganisation die Zahl entsprechend der Regelung zu 3.5 rechtzeitig reduziert. Die Teilnehmerbeiträge müssen spätestens zwei Wochen nach Rechnungsstellung bei der dbb akademie eingegangen sein.
3.7 Stornofristen/Stornokosten
Die Mitgliedsorganisationen können Veranstaltungen unter Angabe einer Begründung bis spätestens vier Wochen vor dem ersten Tag der Veranstaltung (zur Berechnung vergleiche II 1.2., Abs. 1) kostenfrei komplett stornieren oder die Teilnehmerzahl reduzieren.
Abmeldungen /Stornierungen müssen in Textform erfolgen und die dbb akademie spätestens am letzten Tag der Stornierungsfrist bis 12:00 Uhr erreichen. Ansonsten ist spätestens bis zu diesem Zeitpunkt die genaue Teilnehmerzahl mitzuteilen.
Bei nicht fristgerechter Stornierung der gesamten Veranstaltung ist die jeweilige Mitgliedsorganisation verpflichtet,
o im Hinblick auf die von der dbb akademie geleisteten Vorarbeiten die Teilnehmergebühren zu entrichten, die sich aus der in der Jahresanmeldung gewünschten bzw. gemäß Ziffer 3.5 reduzierten Teilnehmeranzahl ergeben und
o zusätzlich die von Tagungsstätten, Dozenten oder sonstigen Dritten der dbb akademie berechtigterweise in Rechnung gestellten Kosten zu übernehmen.
Bei nicht fristgerechter Reduzierung/Absage einzelner Teilnehmerinnen/Teilnehmer ist die jeweilige Mitgliedsorganisation verpflichtet,
o für diese ebenfalls die Teilnehmergebühren sowie
o die sonstigen Aufwendungen (die in diesem Fall nicht durch Zuschüsse und Eigenmittel der dbb akademie finanziert werden) in einer pauschalierten Höhe je Tag und Teilnehmer zu übernehmen (siehe aktuelle Preisliste).
Basis für die Rechnungslegung sind die von den Teilnehmenden unterschriebenen Anwesenheitslisten. Die Anwesenheitslisten sind von der Seminarleitung zu prüfen, gegenzuzeichnen und der dbb akademie zeitnah im Original postalisch zurückzusenden.
Sollte eine Mitgliedsorganisation ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, ist die dbb akademie berechtigt, weitere Veranstaltungen für diese Mitgliedsorganisation zu stornieren.
3.8 Storno-Ersatzliste (Seminarbörse)
Sobald eine Mitgliedsorganisation eine Veranstaltung storniert, kann eine zusätzliche Veranstaltung anderen Mitgliedsorganisationen angeboten werden. Für solche zusätzlichen Veranstaltungen kommen insbesondere Mitgliedsorganisationen in Betracht, die in der Vergangenheit geringe Stornierungen aufwiesen.
Die Mitgliedsorganisationen können ihren zusätzlichen Seminarbedarf jederzeit bei der dbb akademie formlos melden.
3.9 Fahrtkostenerstattung
Bei im Rahmen des jährlichen Veranstaltungskontingents zugewiesenen Veranstaltungen für Mitgliedsorganisationen (»B-Seminare«) erstattet die dbb akademie den einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmern Fahrtkosten in Höhe von € 0,30 pro Entfernungskilometer (einfache Fahrt) bis zur Gesamthöhe von € 100,- soweit nicht der Dienstherr/Arbeitgeber gesetzlich zur Erstattung verpflichtet ist.
3.10 Freistellung/Sonderurlaub/Bildungsurlaub
Die dbb akademie bemüht sich auf rechtzeitige Anfrage der Mitgliedsorganisation bei den zuständigen Behörden um die Anerkennung der Förderungswürdigkeit der jeweiligen Veranstaltung (vergleiche dazu die Hinweise zur Freistellung, Sonderurlaub und Bildungsurlaub im Programmheft und auf der Homepage)